Unterkunftssteuer der Stadt Ishigaki

Oritoori - Offizielle Tourismusinformationsseite der Stadt Ishigaki

Ab dem 1. Februar 2027 wird in der Präfektur Okinawa eine Beherbergungssteuer auf alle Beherbergungsbetriebe erhoben.
Bei einem Aufenthalt in einer Unterkunft innerhalb der Stadt Ishigaki müssen Sie zusätzlich zur Unterkunftsgebühr eine Übernachtungssteuer entrichten.

An alle Unterkunftsanbieter

Die Beherbergungsbetriebe in der Stadt sind als „Ishigaki City Tourism and Community Development Partners (Special Tax Collectors)“ für die Erhebung und Abführung der Beherbergungssteuer verantwortlich.

Erhaltung der Natur und Kultur Ishigakis sowie eines sicheren Reiseumfelds für die Zukunft.

Unser Ziel ist es, den herausragenden natürlichen und kulturellen Wert der Insel Ishigaki, dem Tor zu den Yaeyama-Inseln, zu steigern und gleichzeitig den Tourismus zu fördern, um eine nachhaltige und bessere lokale Gemeinschaft zu schaffen, in der die Einwohner von Ishigaki und die Touristen zusammenleben können.

Was wird durch die Beherbergungssteuer finanziert?

Entwicklung eines Akzeptanzsystems

Erhaltung von Landschaften und natürlicher Umwelt

Erhaltung von Kultur und Geschichte

Sicherer und geschützter Tourismus

Förderung eines nachhaltigen Tourismus

Überblick über das Beherbergungssteuersystem

Steuersatz

Auf die Übernachtungskosten wird pro Person und Nacht eine Steuer erhoben. Die maximale Steuer beträgt 2.000 Yen pro Person und Nacht.

Startdatum

Grundlage für die Berechnung ist der Aufenthalt ab dem 1. Februar 2027.

Thema

Inklusive sind Unterkünfte innerhalb der Stadt, wie Hotels, Gasthöfe und private Pensionen.

Liefermethode

Die Unterkunft übernimmt die Zahlung für Sie. Sie müssen nichts weiter tun.

*Dies kann im Zahlungsbetrag an die Buchungsseite oder das Reisebüro enthalten sein.

Bezüglich Steuerbefreiungen

Die Beherbergungssteuer wird für schulische Bildungsveranstaltungen und für Kinder und Schüler, die an bestimmten Sport- oder Kulturwettbewerben teilnehmen, erlassen, sofern die erforderlichen Verfahren im Voraus abgeschlossen sind.

*Eine vorherige Bewerbung ist erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Die Beherbergungssteuer ist eine Steuer, die von Gästen erhoben wird, die in Hotels, Gasthöfen und privaten Beherbergungsbetrieben innerhalb der Präfektur übernachten. Es handelt sich um eine nicht gesetzlich vorgeschriebene, zweckgebundene Steuer, deren Verwendung und Steuersatz durch Verordnung festgelegt werden.

Eine nicht gesetzlich vorgeschriebene zweckgebundene Steuer ist eine Steuer, die Präfekturen und Gemeinden erheben können, um bestimmte, per Verordnung festgelegte Ausgaben zu decken.

Ziel ist es, die reiche Natur und Kultur der Insel Ishigaki an zukünftige Generationen weiterzugeben und ein nachhaltiges Reiseziel zu schaffen, an dem das Leben der Einheimischen und der Tourismus im Einklang stehen. Der Anstieg der Touristenzahlen hat zwar die lokale Wirtschaft belebt, aber auch Auswirkungen auf das Leben der Bürger gehabt (z. B. Verkehrsstaus und Umweltbelastung). Um diesen Problemen vorzubeugen und die Bedingungen für Touristen sowie die Lebensqualität der Bürger zu verbessern, führen wir eine Beherbergungssteuer ein, die hinsichtlich Erhebungskosten und gerechter Verteilung am besten geeignet ist und als stabile und einzigartige Einnahmequelle dienen soll.
Ziel ist es, die reiche Natur und Kultur der Insel Ishigaki an zukünftige Generationen weiterzugeben und ein „nachhaltiges Touristenziel“ zu schaffen, in dem das Leben der Bürger und der Tourismus miteinander vereinbar sind.
Der Anstieg der Touristenzahlen belebt zwar die lokale Wirtschaft, hat aber auch Auswirkungen auf das Leben der Bürger (z. B. Verkehrsstaus und Umweltbelastung). Um diesen Problemen vorzubeugen und die Bedingungen für Touristen sowie die Lebensqualität der Bürger zu verbessern, führen wir eine Beherbergungssteuer ein. Diese stellt unter Berücksichtigung der Erhebungskosten und der gerechten Verteilung der Steuerlast die geeignetste „stabile und unabhängige Einnahmequelle“ dar.

Um neue Einnahmequellen zu erschließen, wurden verschiedene Optionen wie Einreise- und Mietwagensteuern verglichen und aus unterschiedlichen Perspektiven geprüft. Dabei wurde entschieden, dass die Besteuerung von Beherbergungsleistungen am geeignetsten sei, unter Berücksichtigung von Faktoren wie den Kosten der Steuererhebung, dem Verhältnis von Nutzen und Belastung sowie praktischen Beispielen aus anderen Gemeinden. Zudem wurde ein System angestrebt, das den Beherbergungsgebühren (Steuerkraft) entspricht.

Dieses Angebot gilt für Aufenthalte ab dem 1. Februar 2027.

Auf den Übernachtungspreis pro Person und Nacht (nur Zimmer) wird eine Steuer von 2,0 % erhoben. Steuerbetrag: 2.000
(Der Höchstbetrag ist in Yen angegeben.)

Der aus Vertretern der Tourismusbranche und Experten bestehende „Ausschuss zur Einführung und Umsetzung eines tourismusspezifischen Steuersystems“ hat sich auf die Einführung eines Pauschalbetrags geeinigt. Ziel ist es, den Durchschnittspreis pro Unterkunft zu erhöhen. Ein Pauschalbetrag soll die Steuereinnahmen steigern und gleichzeitig die Steuerlast für alle Gäste gleich verteilen, wodurch eine gerechte Verteilung gewährleistet wird.
Unter Berücksichtigung von Faktoren wie der erhöhten Sicherheit dieser Maßnahmen und um die notwendigen finanziellen Mittel für die Umsetzung der Tourismuspolitik zu sichern, wird der Steuersatz auf einen festen Satz von 2,0% festgelegt, wobei die jährliche Anzahl der Übernachtungsgäste, die Anzahl der Schulausflüge und der Steuereinzugstermin berücksichtigt werden.
Da die von Hotelgästen in Anspruch genommenen Verwaltungsdienstleistungen im Allgemeinen einheitlich sind, ist der Steuerbetrag auf 2.000 Yen begrenzt, um eine übermäßige Belastung der Gäste zu vermeiden.

Bitte bezahlen Sie die Unterkunft, in der Sie übernachtet haben. Diese Gebühr kann jedoch bereits in der Zahlung an die Buchungsseite oder das Reisebüro enthalten sein.

Die Übernachtungssteuer wird zur Förderung von Initiativen für ein nachhaltiges Tourismusmanagement verwendet, die darauf abzielen, die Insel Ishigaki zu einem attraktiveren Reiseziel zu machen und gleichzeitig die Gesundheit ihrer Bürger zu schützen. Konkret werden die Mittel für folgende Projekte eingesetzt:

Katastrophenvorsorge und Krisenmanagement: Tourismus-Krisenmanagement (Stärkung der Reaktionsfähigkeit bei Katastrophen usw.)
Erhaltung von Natur und Kultur: Schutz wertvoller Naturräume und Förderung von Kultur und Sport.
Verbesserung des Empfangsumfelds: Verbesserung und Stärkung des Empfangssystems, damit Bürger und Touristen zusammenleben und gemeinsam erfolgreich sein können.
Verbesserung der Tourismusqualität: Schaffung attraktiver Marken für Reiseziele und Steigerung des Wertes der Aufenthalte.
Schaffung eines erfüllenden Arbeitsumfelds: Steigerung der Attraktivität der Arbeit für diejenigen, die den Tourismus auf der Insel Ishigaki unterstützen.

Kontaktinformationen

Informationen zum System und den Verfahren der Beherbergungssteuer

Steuerabteilung der Abteilung für allgemeine Angelegenheiten der Stadt Ishigaki

Bezüglich der Verwendung der Beherbergungssteuer

Stadtplanungsamt Ishigaki, Abteilung Tourismus und Kultur